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Schreiben der INITIATIVE vom 3.12.2011 an den Mediator Herrn Prof. Dr. Haupert vor dem zweiten Mediationsgespräch, nachdem im ersten Gespräch mit dem Orden das Procedere vereinbart worden war.

(Anm. der Red.): Die hier mit XXX verschlüsselten Namen sind im Originaltext der Red. und dem Mediator bekannt. Beim zweiten Treffen erklärte der Mediator, er gehe nach seinen Informationen von bis zu 8 Tätern und bis zu 18 Opfern aus.

Herrn Prof. Dr. B. Haupert
Katholische Hochschule Mainz FB Soziale Arbeit
Saarstraße 3

D-55122 Mainz

Mediationsgespräche Johanneum Homburg

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Haupert,

dieses Schreiben ist ausschließlich ihnen zugedacht und vertraulich zu behandeln. Es soll ihnen Hintergrundinformationen für die weitere Moderation der Gespräche liefern sowie die Punkte beleuchten, die wir gerne angesprochen haben möchten.

Wie besprochen schicke ich ihnen anbei meine Stellungnahme zu den Missbrauchsfällen am Gymnasium/Internat Johanneum Homburg (Anlage 6: Schreiben von Herrn XXX an Herrn Weidhaas). Die Schilderung meiner Erlebnisse erhielt so im Wortlaut auch der ehemalige Ombudsmann des Bistums Speyer im April 2010. Der Generalvikar des Bistums Herr Dr. Jung erhielt damals ebenfalls eine Kopie des Schreibens. Dem Missbrauchsbeauftragten des Ordens, Herrn Pater Dr. Martin Kleer (MSC), sendete ich ebenfalls meinen Bericht.

Anbei sende ich ihnen noch als Anlage die Stellungnahmen und Aussagen von weiteren Personen, die ich als Anlage unten nochmals aufliste und kenntlich mache. Ich denke, dass es für die weiteren Gespräche notwendig ist, dass Sie als Mediator möglichst umfassend über die Zusammenhänge informiert sind.Erlauben Sie mir, dass ich nochmals Informationen vorausschicke, die ich aus unserer Sicht kommentiere.

1. Stellungnahme des Ordens

Auf der Homepage des Johanneums ist nach wie vor die unveränderte Stellungnahme von Herrn Pater Provinzial Werner Gahlen (MSC), Mitglied des Provinzrates und Geschäftsführer der Johanneum gGmbH vom Februar 2010 zu finden (Anlage 1: Stellungnahme zu den Missbrauchsfällen).

An dieser Stellungnahme üben wir Kritik, denn wir sehen es als erwiesen an, dass mehrere Ordensmitglieder schon weit vor Februar 2010 Kenntnis von Übergriffen und Fällen sexuellen Missbrauchs hatten. Ich verweise auf die Aussage von Herrn Pater Ollertz (MSC), dem ehemaligen Internatsleiter, er habe damals die Ordensleitung informiert. Angemessene Verhaltensweisen durch die Ordensmitglieder und die Ordensleitung hätten bereits also spätestens im Jahr 1981 weitere Missbrauchsfälle verhindern können.

Wir sprechen von einem Zeitraum von 30 Jahren, in denen mehr oder weniger gehäuft Übergriffe bis hin zu sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen stattfanden. (Anlage 2: Aussage von Herrn xxx, Aussage Frau xxx an Sie). Dies wurde unserer Meinung nach nicht nur nicht verhindert, sondern in gewissem Maß geduldet und als Interna der Ordensgemeinschaft behandelt. (Anlage 4: Herr xxx, Anlage 7: Aussage Herr xxx) Auch die öffentliche Selbstdarstellung eines der Täter, Herrn Pater W., in der Faz (Anlage 5: Artikel: „Ich habe sie gern gehabt“) zeugt meines Erachtens davon, dass sich Herr Pater W. über Jahre hinweg an Internatsschülern vergriffen hat. Auch nach seiner Versetzung nach Münster ging er offenbar seinen Neigungen nach und auch das war innerhalb des Ordens bekannt ( Aussage xxx, Aussage Herr xxx)

2. Anzahl Täter/Opfer

Bis heute spricht der Orden von zwei Tätern und 6 Opfern. Er beruft sich dabei auf den Bericht des Herrn Feltes, der als Ansprechpartner und sog. „neutraler Ermittler“ eingesetzt war. Dieser Bericht darf als längst überholt gelten.

Denn unseres Wissens können wir von bisher mindestens 14 Opfern sexuell motivierter Übergriffe und Missbrauch sprechen, die sich in irgendeiner Form an die verschiedenen Stellen gewendet haben. Die tatsächliche Zahl betroffener ehemaliger Schüler dürfte erheblich höher liegen, denn wie auch Herr Pater Ollertz im Gespräch erwähnte, habe er schon damals mit 5 Schülern Gespräche über stattgefundene Übergriffe geführt (Siehe auch Anlage 2: xxx). Auch die Angabe über die Anzahl der Täter/übergriffigen Ordensmitglieder entspricht nicht unserem Kenntnisstand. So wird z.B. auch Herr Pfarrer xxx, in den 1980ern Ordensmitglied, Internatsleiter, Lehrer und geistlicher Leiter der Jugendgruppe KSJ, der die damalige sexuelle „Beziehung“ zu einem minderjährigen Schutzbefohlenen und Internatsschüler öffentlich eingestand, ebensowenig mitgezählt wie weitere übergriffige Ordensmitglieder.

Sowohl mir als auch Frau xxx gegenüber sprach Herr Feltes am Telefon davon, dass sich der Bruder eines Missbrauchsopfers bei ihm gemeldet habe. Dieser habe Suizid begangen. Dieser Fall sei nicht in der Angabe über die Fallzahlen enthalten, ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Missbrauch und den Suizid habe nicht hergestellt werden können. Weiter sprach er davon, dass seinem Wunsch, mit den beiden bereits geständigen Tätern, Herrn Pater W. (MSC) und Herrn Pater R. (MSC) zu sprechen von der Ordensleitung nicht entsprochen wurde.

Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass keiner von uns in der INITIATIVE Kontakt zu den Personen hat, die sich bei Herrn Feltes gemeldet haben. Unsere Fälle sind im Bericht des Herrn Feltes nicht enthalten. (Berichte von xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, der uns und dem Orden bekannte Betroffene xxx im Fall xxx wendete sich an Bischof Ackermann persönlich)

3. Wissen innerhalb des Ordens

Beim Gespräch im Oktober 2010 im Beisein von Herrn Dr. Jung und Herrn Weidhaas äußerten Herr Pater Gahlen und Herr Pater Holtmann (MSC), sie hätten nie Kenntnis von Vorwürfen in Richtung sexuellen Missbrauchs/sexueller Belästigung gehabt. Außer den Tätern habe wohl niemand innerhalb des Ordens etwas gewusst oder geahnt. Ebenso wie die Kenntnis darüber bei dem Gespräch in Kaiserslautern in ihrem Beisein durch Herrn Pater Gahlen und Herrn Dr. Kleer verneint wurde. Diese Aussage darf ebenfalls als widerlegt gelten ( Anlage 3: Aussage von Herrn xxx, Anlage 4: Aussage von Herrn xxx, Anlage 7: Aussage von Herrn xxx. Ohne Anlage, da an Sie direkt geschickt: Aussage von Frau xxx, Aussage von Frau xxx, Aussage von Herrn xxx, Aussage von Herrn xxx.

4. Aufklärung

Bei den Gespräch in Kaiserslautern sah sich Herr Pater Gahlen dazu veranlasst, darauf hinzuweisen, der Orden habe alles für die Aufklärung getan. Mehr könne man nicht tun. Wir sehen das völlig anders. Hätten wir den Eindruck gewonnen, seitens des Ordens bestehe ein ehrliches Interesse an der Aufklärung, Aufarbeitung und Entschädigung, so wären konstruktive Gespräche sicher eher möglich gewesen.

Die Vermittlungsversuche des Bistums jedoch wurden abgelehnt, ein detailliert ausgearbeiteter Alternativvorschlag unsererseits ebenfalls. Ein eigener Vorschlag wurde von den Ordensvertretern mit dem Hinweis und dem Rückzug auf die Richtlinien der DOK und DBK nicht unterbreitet. Daher sehen wir nun eine große Chance in den weiteren Gesprächen unter ihrer Leitung.

5. Strukturen

Erlauben Sie mir noch einen Blick auf die Strukturen, wodurch evtl. ersichtlich wird, warum sich die konstruktive Auseinandersetzung so schwierig gestaltet.

Das offizielle Verfahren der DBK und DOK sieht vor, dass sich Betroffene von Ordensgemeinschaften bei dem Missbrauchsbeauftragten der jeweiligen Orden melden. Dieser allein ist bei einer Verjährung zuständig. Die Betroffenen sollen ihren Fall schildern, einen Fragebogen ausfüllen und einen Therapieplan beifügen.

Dies wird einem – dem Betroffenen unbekannten – Gremium geschickt. Dieses Gremium empfiehlt dann eine Summe zwischen 0,- und 5000,- Euro als Anerkennungsleistung je nach Fall. Therapiekosten werden übernommen, sofern nicht von der KK bezahlt, allerdings nur staatlich anerkannte. Vorangegangene Therapien können offenbar nicht geltend gemacht werden.

Ärzte, Therapeuten und Psychologen usw. werden ihnen die Unzumutbarkeit des Verfahrens bestätigen können, denn die Missbrauchsbeauftragten sind oft nicht qualifiziert, meist Theologen. Eine Konfrontation mit den Tätern oder den Täterinstitutionen ist aus therapeutischer Sicht absolut kontraproduktiv für Betroffene ohne entsprechende professionelle Begleitung.

Der Missbrauchsbeauftragte Herr Pater Dr. Kleer von den Hiltruper Missionaren ist ebenfalls Dr. der Theologie. Im Bundesanzeiger 2007 ist eine Notiz zu finden, dass Herrn Dr. Kleer die Geschäftsanteile der Hiltruper-Missionare-GmbH eines verstorbenen Mitbruders übertragen wurden, er somit Gesellschafter ist.

Zur Information: Der Orden gründete eine GmbH, die Hiltruper Missionare GmbH. Diese unterhält mehrere Häuser. Die Hiltruper Missionare GmbH gründete eine Stiftung zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen (Stiftungsratvorsitz Herr Pater Dr. Berges von den Hiltruper Missionaren/ mit im Provinzrat Pater Gahlen, Pater Kleer, Pater Linnenbrink u.a.). Diese Stiftung gründete die gGmbH Johanneum, Geschäftsführer sind Pater Gahlen und Rechtsanwalt Herr Basler.Alleinige Gesellschafterin ist die Stiftung. Finanziert wird das Johanneum vom Saarland und vom Bistum.

Erschwert werden die Gespräche sicherlich durch den Umstand, dass die damaligen Verantwortlichen und Täter größtenteils noch leben und auch heute noch eine tragende Rolle innerhalb des Ordens, in der Stiftung, der gGmbH und an der Schule übernehmen.

6. Worum geht es uns?

In erster Linie geht es uns vorerst darum, die Verantwortung des Ordens und der Ordensmitglieder festzustellen, soweit sich dies rekonstruieren und verifizieren lässt. Auch die Angaben über Fallzahlen und Täter müssen in der Öffentlichkeit korrigiert werden. Ein neuer Bericht muss erstellt werden. Was die daraus entstehenden folgerichtigen Konsequenzen anbetrifft, haben wir sicher eine persönliche Meinung, dies soll aber noch nicht Thema sein. Über ein angemessenes Verfahren bei der Übernahme von Therapiekosten sowie über die Entschädigung von Missbrauchsopfern unabhängig von dem Verfahren der DOK wird bei weiteren Gesprächen sicherlich zu reden sein.

7. Weiteres Verfahren

Sie haben sicher eine Vorstellung, wie sie das nächste Gespräch leiten möchten. Sinnvoll wäre aus meiner Sicht, dass Sie uns und dem Orden Terminvorschläge für das nächste Gespräch machen und dazu einladen. Eine Liste mit vorher festgelegten TOP wäre vermutlich von Vorteil.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens, das wäre sehr freundlich.

Herzlich und mit freundlichen Grüßen, danke für ihre Bemühungen

Signatur

Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahme von Pater Gahlen zu den Missbrauchsfällen
Anlage 2: Aussage Herr xxx
Anlage 3: Aussage von Herrn xxx (dem Orden bekannt)
Anlage 4: Aussage von Herrn xxx (dem Orden bekannt)
Anlage 5: Artikel von Herrn Pater W. in der FAZ: „Ich habe sie gern gehabt“ (dem Orden bekannt)
Anlage 6: Bericht von Herrn xxx an den Ombudsmann Herrn Weidhaas (Kopie an Herrn Dr. Kleer)
Anlage 7: Stellungnahme/Aussage von Herrn xxx an xxx

Tagesordnungspunkte für das Gespräch am 29.5.2012 und folgende unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Haupert in Kaiserslautern.

Teilnehmer: Vertreter der INITIATIVE wie beim letzten Gespräch, Herr Pater Dr. Martin Kleer, Herr Pater Werner Gahlen, Herr Pater Hans Ollertz.

Ort: Landesjugendpfarramt in Kaiserslautern

Zeit: 18.00

Top

1. Rollenverständnis des Missbrauchsbeauftragten der Hiltruper Missionare

Besteht da ein Interessenskonflikt?
Welche Erwartungen haben Betroffene an den Missbrauchsbeauftragten?

2. Provinzial Pater Gahlen versprach „umfassende Aufklärung“.

Was verstehen wir unter Aufklärung?
Was wurde/wird dafür getan?
Welche Rolle spielt dabei der Missbrauchsbeauftragte Herr Dr. Kleer?

3. Abgleich der Angaben über Fallzahlen und Täter, die den verschiedenen Ansprechpartnern vorliegen.

4. Abgleich der Ergebnisse der Recherchen über das interne Wissen der Ordensmitglieder und Verantwortlichen.

5. Gelegenheit zu einer neuen Stellungnahme/Bericht unter Berücksichtigung o.g. Ergebnisse.

Erwartungen Betroffener an diesen Bericht:
Anzahl betroffene Personen
Anzahl Täter
Fälle, Wiederholungstaten
Dunkelziffer
Zeitraum der Übergriffe
Klärung von Verantwortlichkeiten
Wissen darüber
Übernahme der Verantwortung Seitens des Ordens

6. Möglichkeiten zur Therapiekostenübernahme alternativ/ergänzend zu den Richtlinien der DOK und DBK, Verfahrensmöglichkeiten und deren Veröffentlichung.

7. Dito Entschädigungszahlungen

8. Aktualisierung der Möglichkeiten und Erweiterungen zur Kontaktaufnahme für Betroffene.

Ansprechpartner
Verfahren zu o.g.
Transparenz

9. Einigung über das weitere Verfahren, Terminplanung Gespräche.

10. Verbindliche Zielvereinbarungen und Zeitplan.

11. Sonstiges

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Forderungskatalog des Jour Fixe 27.1.2012

Forderungskatalog

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Positionspapier der INITIATIVE 27.1.2012

Positionspapier

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Im Kreis geschickt, 6.4.2011

Seit einem Jahr werden die Betroffenen im Kreis herum geschickt, über ihre Köpfe hinweg über den Umgang mit den Missbrauchsfällen verhandelt und am Ende werden sie vor die vollendeten Tatsachen gestellt, die die DOK und DBK in Form IHRER Richtlinien miteinander ausgehandelt haben.

Zur Erläuterung:

Seit April 2010 wendeten sich einige Betroffene an den Ombudsmann des Bistums Speyer, Herrn Rüdiger Weidhaas, ein paar davon und einige andere an Herrn Feltes, den damaligen sog. neutralen Ermittler des Ordens. Dessen Tätigkeit wurde hier bereits kommentiert. Auch an den Missbrauchsbeauftragten des Bistums Trier erging der Hinweis eines Betroffenen. Das Verhalten Bischof Ackermanns in diesem Fall wurde in den Medien dokumentiert und nicht nur von den Betroffenen kritisiert. Ausführliche Kritik übten die Betroffenen am Vorgehen des Ordens, an der unzureichenden Tätigkeit des neutralen Ermittlers sowie an dem unvollständigen Abschlussbericht.

Das Bistum Speyer, vertreten durch Herrn Generalvikar Dr. Jung, versprach nach einem ersten Treffen im Juli 2010 in einer gemeinsam mit den Betroffenen verfassten Erklärung, darauf hinzuarbeiten, dass der Orden die versprochene, umfassende Aufklärungsarbeit leistet. Damals gingen die Betroffenen irrtümlich noch davon aus, dass ihre Aussagen in irgendeiner Form in einem Bericht veröffentlicht werden. Schnell jedoch hatte sich das Bistum auf eine ausschließlich neutrale und vermittelnde Position zurück gezogen.

Vermutlich sind die gegenüber Herrn Pater Ollertz (MSC) ausgesprochene Untersagung aller seelsorgerischen Dienste und des Aufenthalts auf dem Gebiet des Bistums Speyers als auch der Rücktritt des damaligen Geschäftsführers der Johanneum gGmbH, Herrn Pater Dr. Linnenbrink (MSC), auf interne Vorgänge auch in diesem Zusammenhang zurückzuführen.

Geschäftsführender Vorstand der Stiftung ist Herr Pater Dr. Linnenbrink nach wie vor, ebenso wie er der geschäftsführende Vorstand der Kinder- und Jugendstiftung der Hiltruper Herz-Jesu-Missionare im Emsland ist, die alleinige Gesellschafterin der Johannesburg GmbH- Erziehungshilfe in Surwold ist.
Auch diese Schule wurde in eine Stiftung und GmbH umgewandelt und auch diese Einrichtung kann auf eine gewisse Tradition im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zurückblicken – wie das ehemals von Hiltruper Missionaren geleitete von Galen Internat/ Gymnasium Hiltrup, an dem die meisten der am Johanneum tätig gewesenen Hiltruper Missionare ihre Schulzeit verbrachten und anschließend in den Orden eintraten oder auch andere Einrichtungen der österreichischen Herz-Jesu- Missionare in Salzburg und Steyr Gleink beispielsweise.

Im September 2010 veröffentlichte der Orden zusammen mit Herrn Feltes den sog. Abschlussbericht. Anlässlich eines Treffen im Oktober 2010 mit Herrn Pater Gahlen (MSC) und Herrn Pater Holtmann (MSC) unter Moderation des Ombudsmannes Herrn Rüdiger Weidhaas und im Beisein des Generalvikars Herrn Dr. Jung, übten die Betroffenen erneut Kritik an dem aus ihrer Sicht unvollständigen und irreführenden Bericht, da die ingesamt bisher gewonnenen Erkenntnisse nur bruchstückhaft veröffentlicht wurden. Deutlich wiesen die Betroffenen darauf hin, dass es weitaus mehr Fälle, Betroffene und übergriffige Mitglieder des Ordens gab, was zu diesem Zeitpunkt und früher dem Orden durchaus bekannt sein musste.

Die Betroffenen formulierten ihre Erwartungen in Bezug auf umfassende Aufklärung, Klärung und Übernahme der Verantwortung des Ordens und der einzelnen Ordensmitglieder sowie Wiedergutmachung und Hilfeleistung. Der Orden sollte bis zum 3.12. 2010 Gelegenheit haben, darüber zu beraten. Über das Treffen und dessen Inhalt wurde Schweigen vereinbart. Kurz darauf erschien auf der Homepage des Ordens eine von den Betroffenen in Form und Inhalt deutlich kritisierte Mitteilung über das Treffen.

Im Oktober 2010 erklärte das Bistum Speyer das Ombudsmannmodell als nicht konform mit den neuen Richtlinien der DBK. Herr Leidecker wurde gemäß der Richtlinien als neuer Ansprechpartner des Bistums für Missbrauchsfälle benannt. Das Ombudsmannmodell sollte aber bis auf Weiteres für die Betroffenen des Johanneums bestehen bleiben.

Im November 2010 unterbreiteten die Betroffenen dem Orden einen detailliert ausgearbeiteten Vorschlag für die Aufklärungsarbeit. Dieser Vorschlag wurde fristgerecht am 3.12.2010 durch Herrn Pater Dr. Kleer (MSC) ohne weitere Begründung und ohne Alternativvorschlag abgelehnt.

Am 3.12. 2010 übergab Herr Weidhaas nach Auskunft Herrn Leideckers die Akten mehrerer Betroffener an den neuen, für alle Missbrauchsfälle innerhalb des Bistums zuständigen Ansprechpartner des Bistums Speyer, Herrn Leidecker, bat aber gleichzeitig die Betroffenen, einen erneuten Vermittlungsversuch machen zu dürfen.

Zwei Fristen ließ der Orden verstreichen, bis er, vertreten durch Herrn Pater Dr. Kleer (MSC), auf den konstruktiven Vorschlag des Ombudsmannes Ende Februar antwortete und diesen erneut ohne weitere Begründung und ohne Alternativvorschlag ablehnte. Mittlerweile war Herr Pater Dr. Kleer offiziell zum Missbrauchsbeauftragten des Ordens ernannt.

Inzwischen waren die neuen Richtlinien der DOK und DBK in Kraft getreten, sie beinhalten ein von den Betroffenen als völlig unzureichend bezeichnetes Verfahren zur Entschädigung als „Anerkennung des Leids“ und keinerlei Richtlinien hinsichtlich Aufklärung und Information der Öffentlichkeit.

Zwischenzeitlich erklären Herr Weidhaas und Generalvikar Herr Dr. Jung zu ihrem Bedauern das Scheitern der Vermittlungsbemühungen am Widerstand des Ordens.

Herr Dr. Jung erklärt auf Nachfrage die Nicht-Zuständigkeit des Bistums. Die Missbrauchsfälle am Johanneum seien eine reine Ordensangelegenheit. Gleichwohl wird das Johanneum finanziell zusammen mit dem Saarland sowohl vom Orden als auch vom Bistum Speyer getragen. Bisher haben sich weder die Politik noch die Verwaltung des Saarlandes der Sache angenommen. Die Stiftung und die Johanneum gGmbH als direkte die Schule betreibende Nachfolgerinnen haben ihren Sitz im Bistum. Das Bistum Speyer ist zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde. Der Leiter des Referats Schule und Bildung des Bistums Speyer ist vom Bistum benanntes Mitglied des Stiftungsrates. Zuständig und weisungsbefugt ist offenbar trotzdem niemand der Beteiligten.

Formal mag das erklärbar sein, de facto sind aber im Provinzialrat des Ordens, in der Geschäftsführung der Hiltruper-Missionare-GmbH, im Stiftungsrat der Stiftung zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in Homburg sowie als Geschäftsführer Johanneum gGmbH die selben Verantwortlichen tätig wie vor 25 oder 30 Jahren, als die meisten der Missbrauchsfälle geschahen.

Nun sind also die Akten einiger Betroffener und Zeugen, aber noch nicht von allen Personen, die sich bei dem Ombudsmann gemeldet hatten, bei Herrn Leidecker. Die Akten sollen dem Orden überstellt werden, so vereinbaren das Bistum und Herr Dr. Kleer, sofern die Betroffenen einverstanden sind.

Zu dem neuen Missbrauchsbeauftragten des Ordens Pater Dr. Kleer bleiben für die Betroffenen einige offene Fragen, die auch auf der Homepage des Ordens nicht beantwortet werden:

Herr Pater Dr. Kleer wird als Missbrauchsbeauftragter des Ordens benannt. Herr Pater Gahlen sollte ja laut Speyer nicht mehr der Ansprechpartner für Betroffene sein, weil er schwerlich zur Aufklärung eines Problems beitragen kann, von dem er selbst betroffen ist, da er als Schulleiter und Superior in Homburg damals Verantwortlicher war, weswegen man Befangenheit unterstellen könnte.

Herr Pater Dr. Kleer ist Ordensmitglied und untersteht den Weisungen des Provinzrates, der (seit Dezember 2010 vertreten durch Herrn Pater Dr. Kleer) bisher jedwede Aufklärung durch eine neutrale Person als auch moderierte Gespräche mit den Betroffenen abgelehnt hat. Aus dem gleichen Grund wie bei Herrn Pater Gahlen ist hier doch unserer Ansicht nach der Interessenkonflikt vorprogrammiert und man kaum eine neutrale Rolle erwarten.

Auf der Homepage des Ordens werden keine Mitarbeiter einer Aufklärungskommission benannt. Sofern es diese gibt, wer sind sie? Welche Qualifikation haben sie und in welcher Verbindung stehen sie zum Orden? Oder soll Herr Pater Dr. Kleer die Missbrauchsfälle ganz alleine abwickeln?

Warum sollen nun die Akten an Herrn Pater Dr. Kleer überstellt werden? Der Orden betont seit einem Jahr, dass kein weiterer Aufklärungsbedarf bestehe. Gibt es einen weiteren Bericht, der sich auf neue Erkenntnisse stützen wird, die gewonnen werden sollen?

Was qualifiziert Herr Pater Dr. Kleer als Missbrauchsbeauftragten? Ist er neutral, unabhängig und an der Aufklärung interessiert? Ist er Jurist mit diesem Fachgebiet, Psychologe oder hat er Erfahrung im Umgang mit Missbrauchsopfern?

Herr Dr. Kleer bestätigt den Eingang eines diesbezüglichen Schreibens der INITIATIVE und kündigte an, bis Mitte April 2011 Stellung dazu zu beziehen.

Seit über einem Jahr wird über die Betroffenen hinweg agiert. Die Betroffenen werden nur unzureichend informiert, es gibt keine hinreichende Transparenz. Die Angelegenheit wird in die Hände des Ordens gelegt, der bis dato aus Sicht der Betroffenen nur unzureichende Bemühungen hinsichtlich einer glaubwürdigen Aufklärung und Aufarbeitung unternommen hat, die Öffentlichkeit und die Betroffenen unzureichend informiert sowie Informationen zurückgehalten hat.

Und der Orden hat bisher weder selbst Kontakt zu den Betroffenen aufgenommen noch ein in irgendeiner Form akzeptables Gesprächsangebot vorgelegt. Auch auf dahingehende Angebote hat er nicht reagiert. Der Orden zieht sich wie auch sonst alle kirchlichen und staatlichen Stellen auf formale Rechtspositionen und Richtlinien zurück und er schweigt. Die ursprüngliche Stellungnahme ist immer noch auf der Homepage des Ordens zu finden.

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Pressemitteilung vom 19.03.2011

Initiative Ehemaliger Johanneum Homburg

Mehrperspektivische Aufklärung und Aufarbeitung

Die Initiative fordert eine Aufklärung, die nicht allein rechtliche und kirchenrechtliche Aspekte berücksichtigt. Die Leitlinien der Ordensoberenkonferenz sowie der Bischofskonferenz sind inakzeptabel. Es ist evident, dass eine umfassende Aufklärung nicht alleine in den Händen der damals Verantwortlichen liegen kann und zwingend von der eigenen Zustimmung abhängt, was Inhalt, Art und Umfang der Aufklärung betrifft. Die INITIATIVE fordert die Einsetzung einer von ihr akzeptierten, unabhängigen, neutralen, befugten und ermittelnden Person. Grundzüge des mehrperspektivischen Ansatzes werden hier erläutert.

1. Faktisch geklärt werden muss:

- Anzahl der Fälle: Wie viele Übergriffe beging eine einzelne Person?
- Art der Übergriffe. In welcher Form fanden diese statt?
- Anzahl der Betroffenen: Wie viele Kinder und Jugendliche waren betroffen?
- Anzahl der Täter: Wie viele Personen tätigten Übergriffe?
- Wer der damals Verantwortlichen wusste von Übergriffen?
- In welchem Zeitraum fanden die Übergriffe statt?
- Wie war es möglich, dass die Vorgänge über Jahre nicht öffentlich wurden?
- Wieso konnten strafrechtliche Konsequenzen für Täter vermieden werden?

Die Erkenntnisse sollten ausgewertet und in einer Fallstatistik dokumentiert werden, eine hohe Dunkelziffer ist anzunehmen.

2. Differenzierte Feststellung der Verantwortlichkeiten

- Verantwortung und Funktion der einzelnen Täter,
- Verantwortung bzw. das Versagen der Leitung
- Zeitraum und Verantwortungsbereiche der Vorgesetzten
- Verantwortung der Mitglieder des Ordens, die Kenntnis von den Übergriffen hatten
- Verantwortung der Institution als solche
- Übernahme der Verantwortung heute
- Sichtung der Fallakten und Personalakten
- Welche Disziplinarmaßnahmen wurden seitens der Verantwortlichen durchgeführt?

3. Kontextbezogene Aufklärung

Wie war es möglich, dass Kinder in einem Kontext aufwachsen, in dem Übergriffe an der Tagesordnung waren, ohne dass jemand einschritt? Wie ist zu erklären, dass in diesem Kontext körperliche Übergriffe bis hin zu sexuellem Missbrauch überhaupt erst ermöglicht wurden. Wir sehen Klärungsbedarf aus psychologischer, pädagogischer sowie rechtlicher Sicht in Bezug auf folgende Punkte:

- Unprofessionelles Verhalten aus damaliger wie heutiger pädagogischer Sicht
- Versagen beim Erziehungsauftrag und mangelhafte Werteerziehung durch die Diskrepanz zwischen pädagogischem Auftrag, christlichem Anspruch und Handeln
- Fehlende Kontrolle im System
- Verstöße gegen die Aufsichtspflicht, Hinweispflicht von Mitarbeitern nach Schulrecht
- Verstöße gegen die Schulordnung für kirchliche Schulen
- Insgesamt gebilligtes distanzloses Verhalten, nicht nur im Zusammenhang mit dem unangemessen hohen Alkoholkonsum
- Überschreitung der Befugnisse, Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen
- Daraus resultierend zahlreiche Übergriffe bis hin zu sexuellem Missbrauch und somit das Begehen von Straftaten

4. Strukturelle Betrachtung

Wie kann es sein, dass die Strukturen innerhalb des Ordens und der Kirche bis heute eine Aufklärung verhindern? Die Klärung folgender Punkte sollte erfolgen:

- Die Ordensstruktur verhindert eine Aufklärung und Aufarbeitung, die Bringschuld wird den Betroffenen aufgebürdet.
- Fehlende Transparenz, unzureichende Information der Betroffenen Keine Weisungsbefugnis übergeordneter kirchlicher oder staatlicher Stellen/Behörden
- Handlungsunfähigkeit/ fehlende Zuständigkeit der Schulaufsicht/Behörden
- Undurchsichtige und fehlende Konsequenzen
- Keine unabhängigen, neutralen und befugten Ansprechspartner für Betroffene
- Auch der offizielle Ansprechpartner des Bistums für Missbrauch steht für uns nicht zur Verfügung, obwohl Stiftung und GmbH ihren Sitz im Bistum Speyer haben und das bischöfliche Ordinariat Speyer zuständige kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde ist.
- Verstöße gegen Stiftungssatzung und gegen die Schulordnung für kirchl. Schulen
- Rom verbittet sich Einmischung in Ordensangelegenheiten. (Siehe Kardinal Marx)
- Kirchenrechtlich keine Verjährung, trotzdem keine entsprechenden Konsequenzen

5. Objektive und mehrperspektivische Bewertung, Gutachten

- Allein rechtliche Maßstäbe und die entsprechenden Kategorien verhindern eine ganzheitliche Aufklärung und Aufarbeitung. Die Erkenntnisse sollten daher im Bericht einer von den Betroffenen autorisierten, unabhängigen und neutralen Person zusammengefasst werden.
- In dem Bericht sollten sowohl Bewertungen und Gutachten aus pädagogischer,psychologischer Sicht wie aus juristischer und kirchenrechtlicher Sicht berücksichtigt werden. Dazu sollte ein interdisziplinäres Team die Erkenntnisse analysieren und Gutachten erstellen.
- Psychologische Einschätzung der Auswirkungen auf die Betroffenen, unabhängig von juristischen Klassifikationen

6. Ergebnisorientierte Gespräche

Eine befriedigende Gesamtlösung für alle Betroffenen muss gefunden werden, unabhängig von den in dieser Form inakzeptablen Richtlinien der DOK und DBK. Der Bericht dient als Grundlage:

- Für die Einrichtung eines runden Tisches. Einzellösungen/Einzelgespräche lehnen wir ab.
- Für moderierte Gespräche mit den Verantwortlichen über Wiedergutmachung und Hilfsangebote mit der Interessensvertretung der Betroffenen.
- Für die Entwicklung individueller Hilfskonzepte mit Hilfe von Experten.
- Für eine Einigung über Entschädigung und Wiedergutmachung für alle Betroffenen.
- Für individuelle Hilfe bei der Aufarbeitung, Therapiekostenübernahme etc..
- Somit für den Interessenausgleich zwischen den Betroffenen und Verantwortlichen.
- Für die Entwicklung eines vertrauenswürdigen Aufklärungskonzeptes durch unabhängige und von Betroffenen autorisierte Personen.
- Schaffung eines niederschwelligen Angebotes für eine Kontaktaufnahme.

7. Transparenz

- Der Prozess der Aufklärung und Aufarbeitung muss transparent gestaltet werden.
- Betroffene haben einen Anspruch auf umfassende Information.
- Transparenz über das Verfahren bei Konsequenzen für Täter
- Umfassende Information der Öffentlichkeit

Copyright © initiative-ehemaliger-johanneum-homburg.de

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Aus der Mail vom 11.11. 2010, die der Johanneumskreis nach dem Vermittlungsgespräch durch den Ombudsmann des Bistums Speyer dem Orden übermitteln ließ.

Zunächst ein paar Worte zur Darstellung in der Öffentlichkeit. Mit Befremden haben wir den Artikel in der RHEINPFALZ zur Kenntnis genommen. Obwohl das Bistum auf der Homepage deutlich hervorhebt, dass der Fall Johanneum in der Aufzählung und bei der Darstellung der Fälle noch nicht berücksichtigt ist und ein „Sonderproblem“ darstellt, ist davon in der Presse nichts zu finden. Auch nicht, dass dieser Fall längst nicht abgeschlossen ist. Ebensowenig, dass von Seiten der Betroffenen deutliche Kritik am Aufklärungsbestreben des Ordens und dem sog. „Abschlussbericht“ geübt wird. Statt dessen finden wir nicht nur in der RHEINPFALZ, auch in der SZ weiterhin den Verweis auf diesen Bericht und dessen Inhalt, der, wie wir, Sie und der Orden wissen, den Gegebenheiten nicht gerecht wird, was dem Orden übrigens bereits vor der Veröffentlichung bekannt war. Wird der Presse der Sachverhalt nicht angemessen kommuniziert oder weigert sich die Presse schlichtweg, das zur Kenntnis zu nehmen?

Auf der Homepage des Ordens ist weiterhin eine verkürzte Stellungnahme zu finden, die erneut ausschließlich auf den Bericht von Herrn Feltes verweist. Zudem wird darin auf unser Treffen verwiesen, so dass der Anschein erweckt wird, unsere Gruppe sei identisch mit der Personengruppe, die Kontakt zu Herrn Feltes hatte und mit dieser Darstellung einverstanden. Wir haben dem umgehend widersprochen, doch nach wie vor beharrt der Orden auf dieser Darstellung. Auch auf der Homepage des Johanneums ist die ursprüngliche Stellungnahme weiter der Öffentlichkeit zugänglich.

Das spricht nicht gerade für das, was Herr Gahlen gegenüber dem PFÄLZER MERKUR bereits am 25.2.2010 erklärte. Ich zitiere aus dem Artikel: „Pater Gahlen, der bis Sommer 2008 selbst Direktor am Johanneum war, zeigte sich gestern tief getroffen von den Vorkommnissen. Er kündigte an, „alles Erdenkliche dafür zu tun, die Übergriffe in vollem Umfang aufzuklären“.

Die Aufklärung und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle am Johanneum ist unser oberstes Anliegen. In diesem Anliegen werden wir nach wie vor von der Elternvertretung des Johanneums unterstützt. Ebenso erscheint mir dies weiterhin ganz im Interesse der jetzigen Schulleitung, des Bistums und nicht zuletzt des Ordens zu sein.

Wir haben im Gespräch unsere Erwartungen formuliert, die ich hier nochmal kurz benenne:

Umfassende Aufklärung

Die Aufklärung sollte durch Einsetzung eines befugten, investigativen Ermittlers und Gutachters mit dem Ziel der Feststellung der Geschehnisse, Art und Anzahl der Übergriffe und Täter erfolgen. Darüber sollte ein Bericht erstellt werden.

Feststellung der Verantwortlichkeiten

Die Aufklärung beinhaltet u.a. die Feststellung des Wissensstandes innerhalb des Ordens in den 70/80/90ern sowie heute. Es muss geklärt werden, inwiefern einzelne Mitglieder des Ordens und der Orden als solcher die Verantwortung übernehmen und tragen. Eine Bewertung der Verantwortlichkeiten und Vorgänge sollte ebenfalls durch den Gutachter erfolgen.

Hilfe und Wiedergutmachung

Den Betroffenen wurde bereits im Februar Hilfe zugesichert. Geschehen ist bis dato nichts. Spätestens nach Klärung der Geschehnisse und Feststellung der Verantwortung sollten angemessene Hilfsangebote unterbreitet werden.

Die ermittelnde Person

Wir haben uns zwischenzeitlich bemüht, Frau Andrea Fischer, selbständige Beraterin für Unternehmen der Gesundheitswirtschaft sowie Vortragende und Publizistin zu Themen der Gesundheitspolitik und -wirtschaft, für die Aufgabe als Ermittlerin und Gutachterin zu gewinnen. Frau Fischer hat auch das Sondergutachten zu den Vorgängen bei den Jesuiten erstellt. Nach Einarbeitung in die Problematik hat Frau Fischer ihre Bereitschaft erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Sie würde als Ermittlerin, Ansprechpartnerin und Gutachterin zur Verfügung stehen. Denkbar und eventuell erforderlich wäre eine mögliche Kooperation mit Herrn Feltes und Herrn Leidecker. Frau Fischer wird im Sinne der Aufgabe sicher ein eigenes Konzept der Tätigkeit als Ermittlerin und Gutachterin entwickeln.

Dafür müsste die Kontaktmöglichkeit zu Frau Fischer, verbunden mit der Definition ihrer Tätigkeit, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, beispielsweise über die Homepage des Bistums, des Ordens, der Schule und über die Presse.

Selbstverständlich hat Frau Fischer Vorstellungen hinsichtlich ihres Honorars und der Aufwandsentschädigung. Dies sollte vorab geklärt werden. Es ist evident, dass dies nicht zu Lasten der Betroffenen gehen kann.

Darüber hinaus würde eine Person aus unserem Kreis weiterhin als vertraulicher Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung stehen, die den Weg über offizielle Stellen noch scheuen. Auch dies sollte entsprechend kommuniziert werden.

Begründung

Folgende Punkte sprechen wie wir meinen nicht nur aus unserer Sicht für die Einsetzung von Frau Fischer für diese Aufgabe:

1.Der entscheidende Unterschied zu der Tätigkeit Herrn Feltes ist, dass wir als Betroffene die ermittelnde Person als Person unseres Vertrauens vorschlagen und sie somit aus der Sicht der Betroffenen legitimieren und autorisieren.

2. Die Erfahrung zeigt, dass es den Mitgliedern bzw. Verantwortlichen des Ordens nicht zumutbar ist, die Geschehnisse selbst aufzuklären. Der Interessenkonflikt ist vorprogrammiert und die Verfahrensweise führt zu unbefriedigenden Ergebnissen sowohl für den Orden wie für die Betroffenen.

3.Der Orden kann seinem formulierten Willen, “alles erdenklich Mögliche” zu tun, in die Tat umsetzen. Die Einsetzung von Herrn Feltes war ein erster Schritt der Aufklärung, der nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat. Durch diesen weiteren Schritt kann der Orden dem Vorwurf und den Spekulationen begegnen, ihm sei nicht an der umfassenden Aufklärung gelegen.

4. Das Verhalten von Tätern, Mitwissern und Verantwortlichen kann aufgeklärt werden, Spekulationen somit entgegen gewirkt werden, gegebenenfalls können dadurch Personen entlastet werden.

5. Auch Aussagen von Betroffenen und Zeugen werden einer objektiven Prüfung unterzogen.

6. Es kann nach der Ermittlung der Ereignisse eine objektive Einschätzung und Bewertung der Fakten durch eine von allen Seiten anerkannte Person erfolgen.

7. Verantwortlichkeiten können daraus geklärt werden.

8. Dies bildet die Grundlage für die Information der Öffentlichkeit, die Ziehung weiterer eventueller Konsequenzen, für die Vereinbarung von Hilfen und Unterstützung.

9.Dieses Verfahren bietet daher die Chance der Annäherung, für einen Dialog und Interessenausgleich zwischen Betroffenen und dem Orden.

10. Das Johanneum kann nach Klärung und Aufarbeitung dieser Angelegenheit wieder vollkommen unbelastet weiter arbeiten.

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6.7.2010

(http://cms.bistum-speyer.de/www2/index.php?mySID=4b00da8740293080e00db39e927b49f8&myELEMENT=230431)

Gemeinsame Pressemitteilung des Bischöflichen Ordinariates und Betroffener von sexuellen Übergriffen am Johanneum in Homburg.

Im Beisein des Ombudsmanns Herrn Rüdiger Weidhaas trafen sich am 25. Juni 2010 im Bischöflichen Ordinariat Speyer mehrere Betroffene und Zeugen sexueller Übergriffe, sexuellen Missbrauchs und Machtmissbrauchs, ausgeübt durch Mitglieder des Ordens der Herz-Jesu-Missionare am Johanneum Homburg/Saar, mit Herrn Generalvikar Dr. Jung.

Die Anwesenden schilderten Herrn Dr. Jung ausführlich ihre erschütternden Erlebnisse, die Versuche sich als Kind und Jugendlicher dagegen zu wehren und die teilweise gravierenden Auswirkungen auf die Biographie der Betroffenen und ihrer Familien. Trotz der Sachlichkeit der Schilderungen riefen diese streckenweise tiefe Emotionen hervor. Auch Herr Dr. Jung drückte deutlich seine sichtlich erkennbare Betroffenheit und sein Mitgefühl aus.

Die Anwesenden nutzten die Möglichkeit, um Herrn Dr. Jung zu verdeutlichen, dass sie sich als Partner der Kirche bei der Aufklärung und bei einem Neuanfang sehen, obwohl sie aufgrund der negativen Erlebnisse, der Kirche kritisch gegenüber stehen. Das Erlebte hatte bei den Anwesenden einen massiven Vertrauensverlust in die Kirche und ihre Vertreter zur Folge. Die Teilnehmer begrüßten jedoch ausdrücklich die Gesprächsbereitschaft des Bistums Speyer und bekundeten ihr Vertrauen in die Gesprächspartner.

Gleichzeitig verliehen sie der Erwartung Ausdruck, dass die Ergebnisse der Ermittlungen im Fall Johanneum publiziert werden und die Öffentlichkeit über die kirchenrechtlichen Konsequenzen für Täter und Verantwortliche informiert wird, denn nur so kann die Kirche ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen.

Ein durch Herrn Dr. Jung übermitteltes Gesprächsangebot des Ordens der Herz-Jesu-Missionare wurde von den Anwesenden zum jetzigen Zeitpunkt größtenteils abgelehnt, da das bisherige Vorgehen des Ordens von den Betroffenen als völlig unzureichend kritisiert wurde. Der Orden habe bisher weder selbst für Transparenz und Information gesorgt, noch eigene Verfehlungen eingeräumt, obwohl diese bereits durch weitere Betroffene und Zeugen bestätigt worden sind.

Dr. Jung versprach, daraufhin zu wirken, dass der Orden weiter an der Aufklärung der Vorfälle und den erforderlichen Konsequenzen arbeitet.