Wir über uns


Die INITIATIVE- EHEMALIGER- JOHANNEUM- HOMBURG besteht aus Betroffenen sexuell motivierter Übergriffe und sexueller Gewalt durch Mitglieder des Ordens der Hiltruper Herz-Jesu-Missionare (MSC) am Gymnasium und Internat Johanneum Homburg/Saar.

Sie wurde von ehemaligen Schülern/innen, Internatschülern aus verschiedenen Jahrgängen, ehemaligen Mitgliedern der Jugendgruppen am Johanneum sowie Eltern ehemaliger Internatsschüler ins Leben gerufen. Nach einer einjährigen Vorlaufzeit als “Johanneumskreis” wurde die INITIATIVE am 12.2.2011 offiziell gegründet.

Die schmerzhafte Erfahrung von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, Übergriffen und Machtmissbrauch sowie der Umgang damit früher wie heute hatten Einzelne unabhängig voneinander Anfang 2010 veranlasst, mit ihren Erlebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Nachdem wir untereinander Kontakt aufgenommen hatten, ist unser gemeinsames Anliegen seither die Aufklärung der Vorgänge und die Übernahme der Verantwortung durch die damaligen und heutigen Verantwortlichen.

Wir verstehen uns als unabhängige und von Betroffenen legitimierte Ansprechpartner. Unsere Aufgaben sehen wir in der Aufklärung, in der Dokumentation der Aufarbeitung, im Austausch und der Vernetzung untereinander und mit anderen Initiativen, in der Hilfe füreinander und im Eintreten für die Anliegen Betroffener. Diese Aufgaben nehmen wir zunehmend auch bundesweit auf politischer Ebene wahr. Als Interessensvertretung Betroffener kirchlicher Institutionen nehmen wir am Jour Fixe des “Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs” in Berlin teil.

Die INITIATIVE fordert eine umfassende Aufklärung, Aufarbeitung und Entschädigung. Die Leitlinien der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sind für Betroffene inakzeptabel. Es ist evident, dass eine umfassende Aufklärung nicht alleine in den Händen der damals Verantwortlichen liegen kann und zwingend von der eigenen Zustimmung abhängt, was Inhalt, Art und Umfang der Aufklärung betrifft. Ebenso kann es nicht sein, dass die Höhe der Entschädigungsleistung allein durch die für die Taten verantwortlichen Institutionen über die Köpfe der Betroffenen hinweg festgesetzt wird. Für die Durchsetzung der Interessen der Betroffenen müssen dementsprechend rechtliche Grundlagen geschaffen werden.